
Voraussetzung für den Beginn der Stillegungsarbeiten ist, dass Kernbrennstoff, Kühlmittel und die radioaktiven Betriebsabfälle aus der Anlage entfernt sind. Dadurch wird das ursprüngliche Aktivitätsinventar weitgehend auf die in den aktivierten und kontaminierten Komponenten enthaltene Aktivität red...
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https://www.enzyklo.de/lokal/42055
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